Ob beim Bergsteigen, in der Freizeit oder bei Urlaubsreisen – mit dem AVS-Versicherungsschutz haben wir für Sie vorgesorgt, für den Fall einer Bergung, für die Heilbehandlung, für Rückhol- und Überführungskosten.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit in den ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise.
Der AVS-Versicherungsschutz ist im Mitgliedsbeitrag enthalten, detailliere Informationen finden Sie hier.
ACHTUNG: In einigen Ländern sind die Behandlungskosten unvergleichbar hoch (z. B. USA, Kanada u.a.). Wir raten Ihnen deshalb, sich bei Auslandsreisen über das jeweilige Gesundheitssystem zu informieren und eventuell eine zusätzliche Versicherung mit einer höheren Deckungssumme für Heilbehandlungen abzuschließen, da die 10.000 Euro aus unserer Versicherung im Ernstfall zu niedrig sein könnten.
Das Formular für die Schadensmeldung finden Sie hier.